Das Verkehrsrecht beinhaltet eine große Bandbreite von Fragen mit Berührungspunkten aus verschiedenen Rechtsgebieten. So kann ein Unfall häufig versicherungs-, zivil-, verwaltungs- oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Daneben müssen konkrete Schadenspositionen wegen Verletzung des Körpers oder Beschädigung einer Sache neben den Schmerzensgeldansprüchen beziffert werden.
Wir beraten Sie bezüglich aller straf- sowie ordnungsrechtlichen Folgen eines Unfalls und setzen außergerichtlich und wenn nötig auch gerichtlich Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher und seine Haftpflichtversicherung durch.
Verkehrsrecht
Zu den Ansprüchen, die durchzusetzen oder abzuwehren sind, gehören zum Beispiel:
Kraftfahrzeug- oder Fahrradreparaturkosten
Nutzungsausfall
Mietfahrzeugkosten
Kosten des Sachverständigen
Wertminderung
Abschleppkosten
An- und Abmeldekosten
Schmerzensgeld
Verdienstausfall
Heilbehandlungskosten
Ersatz des Haushaltsführungsschaden
Selbst bei 100 % Verschulden des Unfallgegners sollten Sie auf einen Rechtsanwalt nicht verzichten. Oft werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Regulierungsbereitschaft angezeigt, die Erfahrung zeigt jedoch, dass diese nicht alle Schadenspositionen beinhalten bzw. die Höhe geringer ausfällt.
Die Kosten für Ihren Rechtsanwalt trägt in diesem Falle die gegnerische Haftpflicht.